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Glossar

Begriffe der Vorsorge – kurz erklärt

Die wichtigsten Fachbegriffe in Alltagssprache, jeweils mit Fundstelle im Gesetz und einem Link zum ausführlichen Artikel.

Aufgabenbereiche

Die Bereiche, für die ein Betreuer zuständig ist – etwa Gesundheit, Vermögen oder Wohnen. Das Gericht legt sie einzeln fest und nur so weit, wie es nötig ist. Für Unterbringung, freiheitsentziehende Maßnahmen, Umgang, Telekommunikation und Post braucht es eine ausdrückliche Anordnung.

§ 1815 BGB · Rechtliche Betreuung

Beglaubigung

Eine Beglaubigung bestätigt, dass die Unterschrift echt ist – nicht den Inhalt des Dokuments. Unterschriften unter Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen beglaubigt die Betreuungsbehörde für 10 Euro, sonst ein Notar.

§ 7 BtOG · Beglaubigung oder Notar?

Berufsbetreuer

Eine Person, die rechtliche Betreuungen beruflich führt. Berufsbetreuer müssen bei der Betreuungsbehörde registriert sein und erhalten eine monatliche Fallpauschale – von der betreuten Person oder, wenn sie mittellos ist, aus der Staatskasse.

§ 24 BtOG, §§ 7–9 VBVG · Was kostet Vorsorge?

Betreuungsbehörde

Eine Behörde der Stadt oder des Kreises. Sie informiert über Vorsorgevollmachten und andere Hilfen, berät auf Wunsch Betreuer und Bevollmächtigte, beglaubigt Unterschriften und unterstützt das Betreuungsgericht.

§§ 5, 7 BtOG

Betreuungsgericht

Die Abteilung des Amtsgerichts, die über rechtliche Betreuungen entscheidet: Sie richtet eine Betreuung ein, bestellt den Betreuer, beaufsichtigt ihn und erteilt Genehmigungen.

§ 23c GVG, § 1814 BGB

Betreuungsverein

Ein anerkannter Verein, der über Vorsorge informiert und ehrenamtliche Betreuer sowie Bevollmächtigte berät und unterstützt – in der Regel kostenlos.

§ 15 BtOG

Betreuungsverfügung

Ein Schreiben, in dem Sie festlegen, wer Ihr Betreuer werden soll, wer nicht – und was Ihnen wichtig ist. Das Gericht muss diese Wünsche beachten, wenn die Person geeignet ist.

§ 1816 Abs. 2 BGB · Betreuungsverfügung verständlich erklärt

Beurkundung

Bei einer Beurkundung nimmt ein Notar die gesamte Erklärung auf, liest sie vor und belehrt über die Folgen. Eine beurkundete Vollmacht wird zum Beispiel für Verbraucherdarlehen benötigt.

§ 492 Abs. 4 BGB · Beglaubigung oder Notar?

Bevollmächtigte Person

Die Person, die mit einer Vollmacht für jemand anderen handeln darf. Bei einer Vorsorgevollmacht ist das meist ein Angehöriger oder eine enge Vertrauensperson.

Vorsorgevollmacht verständlich erklärt

Ehegatten-Notvertretungsrecht

Seit 2023 dürfen Ehepartner und eingetragene Lebenspartner sich im Notfall gegenseitig vertreten – aber nur in Gesundheitsfragen und höchstens sechs Monate. Für Bank, Behörden oder Wohnung gilt es nicht.

§ 1358 BGB · Darf mein Ehepartner für mich entscheiden?

Ehrenamtlicher Betreuer

Eine Person, die eine rechtliche Betreuung unentgeltlich führt – oft ein Angehöriger. Sie kann eine Aufwandspauschale von 450 Euro im Jahr erhalten.

§ 1878 BGB

Eilbetreuung

Ist schnelles Handeln nötig, kann das Gericht vorläufig einen Betreuer bestellen – per einstweiliger Anordnung, auf Grundlage eines ärztlichen Zeugnisses.

§ 300 FamFG

Einwilligungsfähigkeit

Die Fähigkeit, Art, Bedeutung und Tragweite einer ärztlichen Maßnahme zu verstehen und danach zu entscheiden. Eine Diagnose wie Demenz allein schließt sie nicht aus – es kommt auf die konkrete Entscheidung an.

Vorsorge bei Demenz

Freiheitsentziehende Maßnahmen

Zum Beispiel Bettgitter, Gurte oder Medikamente, die jemanden am Weggehen hindern. Betreuer und Bevollmächtigte dürfen darüber nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichts entscheiden; eine Vollmacht muss diesen Bereich ausdrücklich nennen.

§ 1831 BGB, § 1820 Abs. 2 BGB

Generalvollmacht

Eine Vollmacht für (fast) alle Angelegenheiten. Für schwerwiegende Gesundheitsentscheidungen reicht sie nicht automatisch – dafür verlangt das Gesetz, dass diese Befugnisse ausdrücklich und schriftlich genannt sind.

§ 1820 Abs. 2 BGB · Generalvollmacht oder Vorsorgevollmacht?

Gerichtliche Genehmigung

Bei ärztlichen Maßnahmen mit Lebensgefahr oder schweren, lang andauernden Folgen braucht der Vertreter die Genehmigung des Betreuungsgerichts – nicht aber, wenn er sich mit dem Arzt über den Willen der Patientin oder des Patienten einig ist.

§ 1829 BGB

Konto- und Depotvollmacht

Eine Vollmacht auf dem Vordruck der Bank. Das Bundesjustizministerium empfiehlt sie zusätzlich zur Vorsorgevollmacht, weil Banken diese nicht immer akzeptieren.

Vorsorgevollmacht und Bank

Kontrollbetreuer

Gibt es Anhaltspunkte, dass eine bevollmächtigte Person ihre Vollmacht missbraucht, kann das Gericht einen Betreuer bestellen, der sie überwacht.

§ 1820 Abs. 3 BGB

Mutmaßlicher Wille

Was jemand vermutlich wollen würde. Gibt es keine passende Patientenverfügung, wird er anhand konkreter Anhaltspunkte ermittelt – früherer Äußerungen, ethischer oder religiöser Überzeugungen und persönlicher Wertvorstellungen.

§ 1827 Abs. 2 BGB

Palliativversorgung (SAPV)

Versorgung, die Beschwerden lindert, wenn eine Heilung nicht mehr möglich ist. Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) wird ärztlich verordnet und ermöglicht diese Versorgung auch zu Hause.

§ 37b SGB V · Palliativversorgung und Hospiz

Patientenverfügung

Eine schriftliche Festlegung, welche ärztlichen Behandlungen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen – für den Fall, dass Sie es dann nicht mehr selbst sagen können. Sie kann jederzeit formlos widerrufen werden.

§ 1827 BGB · Patientenverfügung verständlich erklärt

Rechtliche Betreuung

Kann ein Erwachsener wegen Krankheit oder Behinderung seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln, bestellt das Gericht einen Betreuer – aber nur, wenn es keine ausreichende Vollmacht gibt, und nie gegen den freien Willen.

§ 1814 BGB · Rechtliche Betreuung

Schriftform

Ein Dokument ist schriftlich, wenn es eigenhändig mit Namen unterschrieben ist. Patientenverfügung und die Gesundheitsbefugnisse einer Vollmacht müssen schriftlich sein; ein Notar ist dafür nicht nötig.

§ 126 BGB

Transmortale Vollmacht

Eine Vollmacht, die über den Tod hinaus gilt. So kann die bevollmächtigte Person auch nach dem Tod handeln, etwa bis die Erben feststehen.

Vorsorgevollmacht und Bank

Verfahrenspfleger

Eine Person, die das Gericht im Betreuungsverfahren bestellen kann, damit die Interessen des Betroffenen vertreten werden – etwa wenn dieser sich selbst nicht äußern kann.

§ 276 FamFG

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Vertrauensperson, die für Sie handeln darf, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Gibt es eine ausreichende Vollmacht, ist keine rechtliche Betreuung nötig.

§ 1814 Abs. 3 BGB, § 1820 BGB · Vorsorgevollmacht verständlich erklärt

Zentrales Vorsorgeregister

Ein Register der Bundesnotarkammer. Dort können Sie eintragen, dass es Ihre Vollmacht, Betreuungs- oder Patientenverfügung gibt. Betreuungsgerichte fragen es ab; die Dokumente selbst werden nicht geprüft.

§ 78a BNotO · Zentrales Vorsorgeregister