Medizinische Entscheidungen
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht bei Demenz
Eine Demenz-Diagnose allein nimmt niemandem die Fähigkeit, selbst zu entscheiden. Wer in einem frühen Stadium noch versteht, worum es geht, kann eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung erstellen – je früher, desto besser. Für die späte Phase empfiehlt sich eine konkret beschriebene Demenz-Situation in der Patientenverfügung.
Kann ich mit Demenz noch Dokumente erstellen?
Jeder Erwachsene gilt als einwilligungsfähig, bis im konkreten Fall das Gegenteil festgestellt wird. Nach den Hinweisen der Bundesärztekammer reicht die Diagnose Demenz allein dafür nicht aus. Eine Patientenverfügung kann errichten, wer einwilligungsfähig ist; für eine Vollmacht kommt es auf die Geschäftsfähigkeit an.
Gerade bei einer beginnenden Erkrankung lohnt es sich, jetzt zu handeln. Eine notarielle Beurkundung kann später helfen, Zweifel an der Geschäftsfähigkeit auszuräumen – siehe Vorsorgevollmacht beglaubigen oder beurkunden.
Die Demenz-Situation in der Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung kann für die späte Phase einer Demenz konkret festlegen, was geschehen soll – etwa wenn Essen und Trinken auch mit ausdauernder Hilfe nicht mehr möglich sind. Dann stellt sich häufig die Frage nach einer Magensonde (PEG). Je genauer die Situation beschrieben ist, desto klarer ist sie für Ärzte und Vertreter.
Was gilt, wenn sich Wünsche verändern?
Menschen mit Demenz äußern im Verlauf manchmal andere Wünsche als früher. Nach den Hinweisen der Bundesärztekammer ist dann zu prüfen, ob sich der Wille tatsächlich geändert hat. Momentane Stimmungen sind zu berücksichtigen, maßgeblich ist aber der längerfristige Wille. Anzeichen von Lebensfreude im Alltag bedeuten für sich genommen noch keine Änderung des Willens.
Eine Behandlung gegen den natürlichen Willen eines Menschen ist eine Zwangsbehandlung und nur unter sehr strengen Voraussetzungen zulässig.
Die Rolle der Vertrauensperson
Bei Demenz ist eine Vorsorgevollmacht besonders wichtig: Die Erkrankung verläuft über Jahre, und es fallen viele Entscheidungen an – zur Pflege, zum Wohnen, zu Finanzen. Die bevollmächtigte Person setzt Ihre Patientenverfügung durch und vertritt Sie in allen anderen Bereichen.
Häufige Fragen
Wer stellt fest, ob ich noch einwilligungsfähig bin?
Im medizinischen Zusammenhang die behandelnde Ärztin oder der Arzt, bezogen auf die konkrete Entscheidung. Eine gute, verständliche Aufklärung kann eine wirksame Entscheidung ermöglichen.
Wie formuliere ich die Demenz-Situation?
Unser Patientenverfügungs-Assistent bietet die Situation „weit fortgeschrittene Demenz“ an und fragt die Maßnahmen dazu einzeln ab.