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Praxis und Organisation

Zentrales Vorsorgeregister: Kosten, Ablauf und Dokumenten-Upload (2026)

Das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer speichert, dass es Ihre Vorsorgedokumente gibt und wer Ihre Vertrauensperson ist – nicht die Dokumente selbst. Betreuungsgerichte fragen es ab, bevor sie eine Betreuung einrichten. Die Registrierung kostet online einmalig 24 Euro. Neu seit Oktober 2026: Notare, Anwälte und Betreuungsbehörden können auch eine elektronische Abschrift des Dokuments hinterlegen.

Was registriert wird

  • Vorsorgevollmachten,
  • Betreuungsverfügungen,
  • Patientenverfügungen – auch für sich allein,
  • Widersprüche gegen das Ehegatten-Notvertretungsrecht.

Das Register hinterlegt keine Urkunden und prüft sie nicht inhaltlich. Es hält nur fest, dass ein Dokument existiert, wann es erstellt wurde, wer bevollmächtigt ist und wo es aufbewahrt wird.

Neu seit 1. Oktober 2026: das Dokument selbst hinterlegen

Seit dem 1. Oktober 2026 kann im Register zusätzlich eine elektronische Abschrift Ihrer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung hinterlegt werden. Hochladen können Sie das Dokument nicht selbst – das übernehmen ausschließlich verifizierte Stellen: Notarinnen und Notare, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte oder Betreuungsbehörden. Sie benötigen dafür die Originalurkunde und Ihre E-Mail-Adresse.

Einsehen können die hinterlegte Abschrift behandelnde Ärztinnen und Ärzte sowie Betreuungsgerichte. Eine gesonderte Registergebühr für die Aufnahme des Dokuments wird nicht erhoben; ob die hochladende Stelle für ihre Tätigkeit etwas berechnet, erfragen Sie dort.

Die Abschrift ersetzt nicht das Original. Bewahren Sie die unterschriebene Urkunde weiterhin sicher auf.

Wer Auskunft bekommt

Betreuungsgerichte dürfen das Register abfragen – so erfahren sie, dass es eine Vollmacht gibt, und richten im Zweifel keine Betreuung ein. Seit dem 1. Januar 2023 dürfen auch Ärztinnen und Ärzte Auskunft erhalten, allerdings nur, soweit es für die Entscheidung über eine dringende medizinische Behandlung erforderlich ist.

Was es kostet

Die Gebühren wurden zum 1. Oktober 2026 neu gefasst. Für Privatpersonen gilt:

  • Online-Antrag: 24,00 Euro mit Lastschrift, 26,50 Euro mit Überweisung,
  • Antrag per Post: 27,00 Euro mit Lastschrift, 29,50 Euro mit Überweisung,
  • je weitere Vertrauensperson: 3,50 Euro (online) bzw. 4,00 Euro (Post),
  • Änderungen und Löschungen: gebührenfrei.

Die Gebühr fällt einmalig an. Stand der Angaben: 06.10.2026, Quelle: vorsorgeregister.de.

Lohnt sich die Registrierung?

Für eine Vorsorgevollmacht ist sie sehr sinnvoll: Wenn niemand von Ihrer Vollmacht weiß, kann ein Gericht trotzdem eine Betreuung einrichten. Für eine Patientenverfügung hilft sie vor allem, wenn Ärzte in einer dringenden Lage nachfragen. In jedem Fall gilt: Sagen Sie Ihren Vertrauenspersonen, wo das Original liegt.

Häufige Fragen

Muss ich meine Dokumente registrieren lassen?

Nein, die Registrierung ist freiwillig. Ihre Dokumente sind auch ohne Registrierung gültig.

Wo bewahre ich das Original auf?

Das Register speichert nur den Hinweis. Das Original bewahren Sie selbst auf – an einem Ort, den Ihre Vertrauenspersonen kennen. Mehr dazu im Artikel Vorsorgedokumente aufbewahren, ändern, widerrufen.

Kann ich einen Eintrag später ändern?

Ja, Änderungen und Löschungen sind gebührenfrei.