Praxis und Organisation
Was kostet Vorsorge? Vollmacht, Patientenverfügung, Beglaubigung, Notar, Register
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung können Sie kostenlos selbst erstellen. Kosten entstehen nur für optionale Schritte: Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde (10 Euro), Notar (ab 60 Euro) oder Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister (ab 24 Euro).
Kostenlos: die Dokumente selbst
Für eine wirksame Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung genügt ein selbst erstelltes, eigenhändig unterschriebenes Dokument. Zeugen oder eine Beglaubigung sind rechtlich nicht vorgeschrieben. Unsere Assistenten für Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung sind kostenlos.
Optionale Kosten im Überblick (Stand Oktober 2026)
- Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde: 10 Euro (Länder können abweichen).
- Unterschriftsbeglaubigung beim Notar: 20 bis 70 Euro zuzüglich Umsatzsteuer.
- Beurkundung beim Notar: abhängig vom Vermögen, mindestens 60 Euro, höchstens 1.735 Euro zuzüglich Umsatzsteuer; Beispiel bei 50.000 Euro Vermögen: 115 Euro.
- Zentrales Vorsorgeregister: online 24,00 Euro (Lastschrift), per Post ab 27,00 Euro; Änderungen kostenlos.
- Dokumenten-Upload im Register: keine gesonderte Registergebühr; die hochladende Stelle kann für ihre Tätigkeit etwas berechnen.
Details: Vorsorgevollmacht beglaubigen oder beurkunden und Zentrales Vorsorgeregister.
Zum Vergleich: Was kostet eine Betreuung?
Wird eine rechtliche Betreuung mit einem Berufsbetreuer eingerichtet, zahlt die betreute Person eine monatliche Fallpauschale – seit 2026 zwischen 98 und 427 Euro, je nach Qualifikation, Dauer, Wohnform und Vermögen. Ist die Person mittellos, zahlt die Staatskasse. Mehr dazu im Artikel Rechtliche Betreuung.
Häufige Fragen
Ist ein kostenloses Muster genauso gültig wie ein notarielles Dokument?
Für die meisten Zwecke ja. Eine notarielle Form ist nur für bestimmte Geschäfte nötig, etwa Grundstücke oder Verbraucherdarlehen.