Zum Inhalt springen

Medizinische Entscheidungen

Künstliche Ernährung und PEG-Sonde: Was Sie in der Patientenverfügung regeln

Künstliche Ernährung – etwa über eine PEG-Sonde durch die Bauchdecke – ist eine ärztliche Behandlung. Wie jede Behandlung braucht sie eine medizinische Begründung und Ihre Einwilligung. In einer Patientenverfügung können Sie festlegen, ob Sie sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen.

Was ist eine PEG-Sonde?

PEG steht für „perkutane endoskopische Gastrostomie“: Über einen kleinen Zugang in der Bauchdecke wird ein Schlauch in den Magen gelegt, über den Nahrung und Flüssigkeit gegeben werden. Daneben gibt es Sonden durch Mund oder Nase und die Ernährung über die Vene.

Behandlung oder Grundversorgung?

Die Bundesärztekammer unterscheidet klar: Zur Basisbetreuung, die immer geleistet werden muss, gehören unter anderem Zuwendung, Körperpflege, das Lindern von Schmerzen und Atemnot sowie das Stillen von Hunger und Durst. Die künstliche Zufuhr von Nahrung und Flüssigkeit ist dagegen eine Behandlung, die nach dem Willen der Patientin oder des Patienten unterlassen oder beendet werden darf.

Auch die europäische Fachgesellschaft für klinische Ernährung (ESPEN) ordnet künstliche Ernährung als medizinische Behandlung ein, die nur bei realistischer Aussicht auf Nutzen eingesetzt werden soll.

Das Bundesjustizministerium erläutert: Viele Schwerkranke haben kein Hungergefühl, Sterbende praktisch nie. Durst lässt sich durch Mundpflege oft besser lindern als durch Flüssigkeit über eine Sonde – große Flüssigkeitsmengen können Sterbende sogar belasten.

Was Sie in der Patientenverfügung festlegen können

Die Textbausteine des Bundesjustizministeriums bieten für die beschriebenen Situationen drei Möglichkeiten an:

  • künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr, wenn sie das Leben verlängern können,
  • künstliche Ernährung oder Flüssigkeitszufuhr nur, wenn sie zur Linderung von Beschwerden angezeigt ist,
  • keine künstliche Ernährung und keine künstliche Flüssigkeitszufuhr – gleich auf welchem Weg.

Auch wenn Sie künstliche Ernährung ablehnen: Hunger und Durst werden weiterhin auf natürliche Weise gestillt, mit Hilfe beim Essen und Trinken, Mundpflege und Linderung belastender Beschwerden.

Künstliche Ernährung bei Demenz

Die europäische Fachgesellschaft ESPEN empfiehlt künstliche Ernährung bei leichter bis mittelschwerer Demenz nur vorübergehend, etwa um eine Krise zu überbrücken. Bei schwerer Demenz und am Lebensende empfiehlt sie sie nicht; stattdessen soll angeboten werden, was und wie viel die Person essen und trinken möchte. Die Entscheidung soll dennoch in jedem Einzelfall getroffen werden.

Wenn Sie für den Fall einer weit fortgeschrittenen Demenz vorsorgen möchten, beschreiben Sie diese Situation in Ihrer Patientenverfügung ausdrücklich. Mehr dazu: Vorsorge bei Demenz.

Was die Gerichte sagen

Der Bundesgerichtshof hat mehrfach über das Beenden künstlicher Ernährung über eine PEG-Sonde entschieden. Liegt eine wirksame, ausreichend konkrete Patientenverfügung vor, ist sie bindend – auch für das Beenden einer bereits begonnenen Ernährung (BGH, XII ZB 107/18). Im Jahr 2010 stellte der Bundesgerichtshof zudem klar: Das Beenden einer Behandlung, die der Patient nicht will, ist erlaubt – egal, ob dafür etwas unterlassen oder aktiv getan wird, etwa eine Sonde entfernt (BGH, 2 StR 454/09).

Häufige Fragen

Verhungert oder verdurstet man, wenn man künstliche Ernährung ablehnt?

Hunger und Durst werden weiterhin gestillt – das gehört zur Basisbetreuung, die nach den Grundsätzen der Bundesärztekammer immer zu leisten ist. Viele Schwerkranke und Sterbende haben kein Hungergefühl; Durst wird vor allem durch Mundpflege gelindert.

Kann eine begonnene künstliche Ernährung wieder beendet werden?

Ja, wenn das Ihrem Willen entspricht. Sind sich Ärztin oder Arzt und Ihre bevollmächtigte Person darüber einig, braucht es dafür keine Genehmigung des Betreuungsgerichts (§ 1829 Abs. 4 BGB).