Grundlagen
Vorsorge ab 18: Warum auch junge Erwachsene eine Vollmacht brauchen
Mit 18 Jahren endet die elterliche Sorge. Nach einem Unfall dürfen Eltern ihr volljähriges Kind dann nicht mehr automatisch vertreten – weder im Krankenhaus noch bei Bank, Versicherung oder Vermieter. Ohne Vorsorgevollmacht muss im Ernstfall ein Gericht einen Betreuer bestellen.
Was sich mit 18 ändert
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres ist man volljährig. Die Eltern sind dann nicht mehr gesetzliche Vertreter. Das gilt auch, wenn das Kind noch zu Hause wohnt oder finanziell von den Eltern abhängt.
Das Notvertretungsrecht, das Ehegatten im Gesundheitsbereich zusteht, gilt für Eltern und Kinder nicht. Kann ein junger Erwachsener nach einem Unfall nicht selbst entscheiden und gibt es keine Vollmacht, muss das Betreuungsgericht eine Betreuung einrichten.
Welche Dokumente sinnvoll sind
- Vorsorgevollmacht, zum Beispiel für ein oder beide Elternteile – für Gesundheit, Behörden, Bank, Wohnung und Post.
- Patientenverfügung – optional. Viele junge Menschen möchten (noch) keine Festlegungen zu lebenserhaltenden Maßnahmen treffen. Die Vollmacht ist wichtiger.
- Konto- und Depotvollmacht auf dem Vordruck der eigenen Bank.
Auch die Eltern profitieren: Eine Vorsorgevollmacht der Eltern zugunsten der erwachsenen Kinder ist genauso sinnvoll.
Studium oder Auslandsaufenthalt
Gerade bei Auslandsaufenthalten ist eine Vollmacht hilfreich, damit jemand zu Hause Post, Behördenangelegenheiten und Verträge erledigen kann. Ob eine deutsche Vorsorgevollmacht im Ausland anerkannt wird, hängt vom jeweiligen Land ab; im Zweifel lohnt sich eine Beratung.
Häufige Fragen
Dürfen Ärzte Eltern Auskunft über ihr volljähriges Kind geben?
Grundsätzlich nur mit Einwilligung des Kindes. Eine Vorsorgevollmacht, die eine Entbindung von der Schweigepflicht enthält, löst das Problem.
Kostet eine Vorsorgevollmacht etwas?
Nein, Sie können sie kostenlos selbst erstellen – zum Beispiel mit unserem Assistenten. Kosten entstehen nur für optionale Schritte wie eine Beglaubigung oder die Registrierung.