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Rechtliche Betreuung

Vorsorge für Alleinstehende: Wen bevollmächtige ich, wenn keine Familie da ist?

Auch ohne Familie können Sie selbst bestimmen, wer für Sie handelt: eine Freundin, einen Nachbarn oder eine andere Person Ihres Vertrauens. Wenn niemand infrage kommt, legen Sie in einer Betreuungsverfügung fest, wen das Gericht als Betreuer einsetzen soll – und was Ihnen wichtig ist.

Wer als Bevollmächtigter infrage kommt

Bevollmächtigt werden kann jede volljährige Person Ihres Vertrauens – sie muss nicht mit Ihnen verwandt sein. Wichtig sind Vertrauen, Erreichbarkeit und die Bereitschaft, im Ernstfall Verantwortung zu übernehmen. Sprechen Sie vorher mit der Person.

Benennen Sie möglichst eine Ersatzperson, falls Ihre erste Wahl ausfällt.

Wie Sie sich absichern

  • Klare Wünsche aufschreiben: Wie Ihre Vertrauensperson handeln soll, können Sie in der Vollmacht oder einer gesonderten Vereinbarung festhalten.
  • Bereiche aufteilen: Gesundheit und Finanzen können verschiedene Personen übernehmen.
  • Kontrolle durch das Gericht: Gibt es konkrete Anhaltspunkte, dass eine bevollmächtigte Person ihre Pflichten verletzt, und können Sie Ihre Rechte krankheitsbedingt nicht mehr selbst wahrnehmen, kann das Betreuungsgericht einen Kontrollbetreuer bestellen.
  • Registrieren: Lassen Sie die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister eintragen.

Wenn niemand infrage kommt: die Betreuungsverfügung

In einer Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wer im Fall einer rechtlichen Betreuung Ihr Betreuer werden soll – das kann auch eine Person sein, die Sie kennen und schätzen, etwa aus einem Betreuungsverein oder ein Berufsbetreuer. Das Gericht muss Ihrem Wunsch entsprechen, wenn die Person geeignet ist. Außerdem halten Sie fest, wie Sie wohnen und leben möchten; die Betreuerin oder der Betreuer muss diese Wünsche grundsätzlich beachten.

Kostenlose Beratung

  • Betreuungsbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Kreises: Sie informiert über Vorsorgevollmachten und andere Hilfen und kann Unterschriften für 10 Euro beglaubigen.
  • Anerkannte Betreuungsvereine: Sie informieren über Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen und beraten und unterstützen auch Bevollmächtigte.

Häufige Fragen

Kann ich einen Berufsbetreuer als Bevollmächtigten einsetzen?

Eine Vollmacht können Sie grundsätzlich jeder vertrauenswürdigen Person erteilen. Ob und zu welchen Bedingungen eine berufliche Betreuerin oder ein Betreuer eine Vollmacht übernimmt, müssen Sie mit ihr oder ihm direkt klären. Als Betreuer vorschlagen können Sie eine solche Person in der Betreuungsverfügung.

Wer kontrolliert meinen Bevollmächtigten?

Grundsätzlich niemand laufend – deshalb ist Vertrauen so wichtig. Bei konkreten Anhaltspunkten für Pflichtverletzungen kann das Gericht einen Kontrollbetreuer bestellen.