Medizinische Entscheidungen
Organspende und Patientenverfügung: So vermeiden Sie Widersprüche
Eine Organspende ist nur möglich, wenn intensivmedizinische Maßnahmen – etwa die Beatmung – bis zur Feststellung des Hirntods und zur Entnahme kurzzeitig weiterlaufen. Wer in seiner Patientenverfügung lebenserhaltende Maßnahmen ablehnt, sollte deshalb ausdrücklich festlegen, was Vorrang hat.
Wo der Konflikt liegt
Organe werden erst nach festgestelltem Hirntod entnommen. Bis dahin muss der Kreislauf künstlich aufrechterhalten werden. Lehnt eine Patientenverfügung genau diese Maßnahmen ab, stehen Ärztinnen, Ärzte und Angehörige vor einem Widerspruch zwischen Organspendeausweis und Verfügung.
Zwei klare Möglichkeiten
- Die Organspende hat Vorrang: Sie stimmen zu, dass intensivmedizinische Maßnahmen kurzzeitig durchgeführt oder fortgeführt werden, um den Hirntod festzustellen und die Organe zu entnehmen – auch wenn das Ihren übrigen Festlegungen widerspricht.
- Die Patientenverfügung hat Vorrang: Maßnahmen, die allein der Vorbereitung einer Organspende dienen, lehnen Sie ab. Eine Organspende ist dann in der Regel nicht möglich.
Beide Entscheidungen sind legitim. Wichtig ist nur, dass Ihre Dokumente sich nicht widersprechen. Die Textbausteine des Bundesjustizministeriums sehen dafür eine ausdrückliche Regelung vor.
Was Sie praktisch tun sollten
- Entscheiden Sie, was Vorrang hat, und halten Sie es in der Patientenverfügung fest.
- Prüfen Sie, ob Ihr Organspendeausweis zu dieser Festlegung passt.
- Sprechen Sie mit Ihren Bevollmächtigten und Angehörigen darüber – sie werden im Ernstfall gefragt.
Häufige Fragen
Kann ich beides gleichzeitig haben: Organspende und keine lebenserhaltenden Maßnahmen?
Ja, wenn Sie festlegen, dass die Maßnahmen für die Organspende kurzzeitig erlaubt sind. Ohne diese Festlegung bleibt der Widerspruch bestehen.
Wo halte ich die Regelung fest?
In der Patientenverfügung. Unser Assistent fragt das Verhältnis zur Organspende ausdrücklich ab.