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Praxis und Organisation

Digitaler Nachlass und Vorsorge: E-Mail, Online-Konten und Passwörter

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs gehen Konten bei Online-Diensten grundsätzlich auf die Erben über. Für die Zeit, in der Sie leben, aber nicht selbst handeln können, brauchen Sie eine Vorsorgevollmacht, die Post, Telekommunikation und Online-Konten ausdrücklich umfasst. Eine Übersicht Ihrer Konten erleichtert alles.

Was der Bundesgerichtshof entschieden hat

Im Jahr 2018 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Vertrag über ein Konto bei einem sozialen Netzwerk im Erbfall auf die Erben übergeht. Sie haben Anspruch auf Zugang zum Konto einschließlich der gespeicherten Kommunikation. Weder das postmortale Persönlichkeitsrecht noch das Fernmeldegeheimnis oder der Datenschutz stehen dem entgegen.

Zu Lebzeiten: die Vorsorgevollmacht

Solange Sie leben, gilt das Erbrecht nicht. Können Sie Ihre digitalen Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen – zum Beispiel nach einem Unfall –, braucht Ihre Vertrauensperson eine Vollmacht, die ausdrücklich Post, elektronische Nachrichten, Telekommunikationsverträge und Online-Konten umfasst. Unser Vollmacht-Assistent fragt diesen Bereich gesondert ab.

So sorgen Sie digital vor

Das Bundesjustizministerium empfiehlt unter anderem:

  • Ihre Online-Aktivitäten erfassen: E-Mail, Banken, Verträge, soziale Netzwerke, Cloud-Speicher.
  • Festhalten, was mit den Konten geschehen soll.
  • Eine Vertrauensperson bevollmächtigen.
  • Vorsorge-Funktionen der Anbieter nutzen, etwa Nachlasskontakte.

Bewahren Sie Zugangsdaten sicher auf – zum Beispiel in einem Passwort-Manager mit Notfallzugang oder verschlossen bei Ihren Vorsorgedokumenten. Schreiben Sie Passwörter nicht in die Vollmacht selbst.

Häufige Fragen

Dürfen Erben die E-Mails eines Verstorbenen lesen?

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehen Kontoverträge auf die Erben über, einschließlich des Zugangs zur gespeicherten Kommunikation. Im Einzelfall kann es auf die Gestaltung ankommen.